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Kurzzeitpflege im
Altenzentrum Augustinuspark |
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oder rufen Sie uns an unter
Tel.: 03 49 25 / 6 93 10
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Wir leisten:
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Kurzzeitpflege nach §
39 SGB XI |
Die Kurzzeitpflege nach
§ 39 SGB XI wird auch als so genannte Verhinderungspflege bezeichet, weil die
Pflegeperson wegen Urlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert
ist. Die Pflegekasse übernimmt dabei Kosten von maximal 1.510,-- im Jahr
für längstens vier Wochen in einer vollstationären Einrichtung. Vorausetzung
ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung
mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Auf die Dauer des Leistungsanspruch nach § 39 SGB XI wird die Zeit einer Leistungsgewährung
nach § 42 SGB XI nicht angerechnet. |
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Kurzzeitpflege nach §
42 SGB XI |
Kann die häusliche
Pflege zeitweise nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden, so besteht Anspruch
auf vollstationäre Pflege.
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für eine Übergangszeit
im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen
oder
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in sonstigen Krisensituationen,
in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht
möglich oder nicht ausreichend ist.
Die Pflegekasse übernimmt
dabei Kosten von maximal 1.510,-- im Jahr für längstens vier Wochen
in einer vollstationären Einrichtung. |
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Wir
bieten Ihnen in der Kurzzeitpflege: |
- Aufenthalt in einem Einzelzimmer mit eigenem Bad (WC/Dusche)
- Grund- und Behandlungspflege
- Pflege durch Fachkräfte Tag und Nacht
- Beratung in allen Pflege- und Betreuungsfragen
- Freie Arztwahl
- Teilnahme an Veranstaltungen
- Besuch des Gottesdienstes
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Kosten: |
Kurzzeitpflege wird in Sachsen-Anhalt
in vollstationären Einrichtungen immer mit Pflegestufe 2 berechnet, egal in welche
Pflegestufe der Pflegebedürftige eingestuft ist
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Kurzzeitpflege |
ab 01.09.2009 |
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Heimentgelt für
Pflegestufe II |
71,50
/ Tag* |
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davon
Anteil Pflegekasse: |
53,93
/ Tag |
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davon
Eigenanteil Pflegebedürftiger: |
17,57
/ Tag* |
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Gesamt: |
71,50
/ Tag |
*Wir weisen Sie darauf hin, dass das im Heimvertrag genannte Entgelt nur
bis zum 31.08.2009 gültig ist. Derzeit laufen Verhandlungen mit den Pflegekassen,
wodurch sich eine Erhöhung der Heimkosten rückwirkend zum 01.09.2009 ergeben
wird.
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